Der Scharpenacken gehörte vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit zur "Marscheider Mark" der Grafen von Berg, die von den umliegenden Höfen genutzt werden durfte. Waldbesitz war wertvoll, so dass die Grafen ein Interesse an einer nachhaltigen Nutzung hatte, die in einer "Markordnung“ genau geregelt wurde. So gab es bereits für diese frühe Zeit eine Art Umweltrecht.