Seit der Zeit der Germanen tagten die Gerichte an einem sogenannten "Thingplatz", der in heidnischer Zeit mit Haselstecken eingefriedet und vor der Verhandlung den Göttern geweiht wurde. Auch in fränkisch-christlicher Zeit blieb es bei den alten Thingplätzen.

(Ein gelungener Abriss der germanischen, fränkischen und deutschen Rechtsgeschichte findet sich übrigens über den KLICK)